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251098 VU BAO und Finanzstrafrecht (2023W)
Continuous assessment of course work
Labels
MIXED
Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot der Universitätslehrgänge/Zertifikatskurse des Postgraduate Center. Bitte beachten Sie, dass für die Teilnahme eine Zulassung zum Universitätslehrgang Steuerrecht und Rechnungswesen erforderlich ist. Weitere Informationen zu den Angeboten des Postgraduate Center finden Sie unter: https://www.postgraduatecenter.at/
Details
Language: German
Lecturers
Classes
Currently no class schedule is known.
Information
Aims, contents and method of the course
Assessment and permitted materials
Anwesenheit, Moot-Court, schriftliche Klausur und allfällige Mitarbeit
Minimum requirements and assessment criteria
Gewichtung der einzelnen Teilleistungen:
- Anwesenheit: 20%
- 50% Moot-Court im Teil BAO
- 30% Schriftliche Klausur aus dem Teil Finanzstrafrecht (Dauer: 30 Minuten)
- Mitarbeit im Hörsaal kann die Note verbessern
- Anwesenheit: 20%
- 50% Moot-Court im Teil BAO
- 30% Schriftliche Klausur aus dem Teil Finanzstrafrecht (Dauer: 30 Minuten)
- Mitarbeit im Hörsaal kann die Note verbessern
Examination topics
Reading list
Tanzer/Unger, BAO 2018/2019 (6. Aufl.), Verlag LexisNexis, Wien 2019
Leitner/Plückhahn, Finanzstrafrecht kompakt (5. Aufl.), Linde Verlag, Wien 2020
Kodex Steuergesetze idgF
Leitner/Plückhahn, Finanzstrafrecht kompakt (5. Aufl.), Linde Verlag, Wien 2020
Kodex Steuergesetze idgF
Association in the course directory
Last modified: Fr 02.02.2024 13:06
Grundzüge der Bundesabgabenordnung mit Schwerpunkt Beschwerdeverfahren
Grundzüge des Finanzstrafrechts mit Schwerpunkten im allgemeinen und im besonderen Teil des Finanzstrafgesetzes, im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren sowie an den Schnittstellen zu abgabenrechtlichen HaftungsbestimmungenMethoden:
BAO: Vortrag samt Mitarbeit und Moot Court (am 2. Tag)
Finanzstrafrecht: Vortrag Theorieüberblick und praktische FallgestaltungenZiele:
Wissen, Verstehen und Anwenden der grundlegenden Bestimmungen der Bundesabgabenordnung und des Finanzstrafrechts