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350095 VU Swimming, Diving, Rescuing 2: Didactic Concepts and Aspects of Kinesiology (2025S)
Continuous assessment of course work
Labels
Details
max. 24 participants
Language: German
Lecturers
Classes (iCal) - next class is marked with N
- N Tuesday 04.03. 07:00 - 08:30 ZSU - USZ I, Schwimmbad
- Tuesday 11.03. 07:00 - 08:30 ZSU - USZ I, Schwimmbad
- Tuesday 18.03. 07:00 - 08:30 ZSU - USZ I, Schwimmbad
- Tuesday 25.03. 07:00 - 08:30 ZSU - USZ I, Schwimmbad
- Tuesday 01.04. 07:00 - 08:30 ZSU - USZ I, Schwimmbad
- Tuesday 08.04. 07:00 - 08:30 ZSU - USZ I, Schwimmbad
- Tuesday 29.04. 07:00 - 08:30 ZSU - USZ I, Schwimmbad
- Tuesday 06.05. 07:00 - 08:30 ZSU - USZ I, Schwimmbad
- Tuesday 13.05. 07:00 - 08:30 ZSU - USZ I, Schwimmbad
- Tuesday 20.05. 07:00 - 08:30 ZSU - USZ I, Schwimmbad
- Tuesday 27.05. 07:00 - 08:30 ZSU - USZ I, Schwimmbad
- Tuesday 03.06. 07:00 - 08:30 ZSU - USZ I, Schwimmbad
- Tuesday 10.06. 07:00 - 08:30 ZSU - USZ I, Schwimmbad
- Tuesday 17.06. 07:00 - 08:30 ZSU - USZ I, Schwimmbad
- Tuesday 24.06. 07:00 - 08:30 ZSU - USZ I, Schwimmbad
Information
Aims, contents and method of the course
Assessment and permitted materials
praktische Prüfung an Land und im Wasser
schriftliche Ausarbeitungen
Planung und Durchführung von Lehrsequenzen
Abgabe von VideosequenzenDie gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 31.03., bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 31.10. zu erfolgen. Alle Studierende, die einen Lehrveranstaltungsplatz erhalten haben, sind zu beurteilen, sofern sie sich nicht fristgerecht abgemeldet haben, oder einen wichtigen Grund für den Abbruch der Lehrveranstaltung glaubhaft machen. (§ 10 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung der Universität Wien). Eine negativ beurteilte prüfungsimmanente Lehrveranstaltung ist durch neuerliche Absolvierung zu wiederholen. Eine kommissionelle Beurteilung ist unzulässig. (§ 10 Abs 7 studienrechtlicher Teil der Satzung)Studierende, die bei Prüfungen unerlaubte Hilfsmittel verwenden (zB Schummeln, Abschreiben, Plagiieren, Fälschungen, Ghostwriting etc.), werden nicht beurteilt (Eintrag in u:space: X = nicht beurteilt). Der Prüfungsantritt wird im Sammelzeugnis gesondert dokumentiert und ist auf die zulässige Zahl der Antritte anzurechnen. (§ 12 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung)
schriftliche Ausarbeitungen
Planung und Durchführung von Lehrsequenzen
Abgabe von VideosequenzenDie gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 31.03., bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 31.10. zu erfolgen. Alle Studierende, die einen Lehrveranstaltungsplatz erhalten haben, sind zu beurteilen, sofern sie sich nicht fristgerecht abgemeldet haben, oder einen wichtigen Grund für den Abbruch der Lehrveranstaltung glaubhaft machen. (§ 10 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung der Universität Wien). Eine negativ beurteilte prüfungsimmanente Lehrveranstaltung ist durch neuerliche Absolvierung zu wiederholen. Eine kommissionelle Beurteilung ist unzulässig. (§ 10 Abs 7 studienrechtlicher Teil der Satzung)Studierende, die bei Prüfungen unerlaubte Hilfsmittel verwenden (zB Schummeln, Abschreiben, Plagiieren, Fälschungen, Ghostwriting etc.), werden nicht beurteilt (Eintrag in u:space: X = nicht beurteilt). Der Prüfungsantritt wird im Sammelzeugnis gesondert dokumentiert und ist auf die zulässige Zahl der Antritte anzurechnen. (§ 12 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung)
Minimum requirements and assessment criteria
Die Note setzt sich aus 10 Teilleistungen zusammen. Es gibt 6 praktische und 4 theoretische Teilleistungen, wobei jede Teilleistung mit 10% der Note beurteilt wird, das bedeutet pro Teilleistung gibt es maximal 20 Punkte. Gesamt sind somit maximal 200 Punkte zu erreichen. Alle 10 Teilleistungen müssen erbracht werden, 1 Teilleistung darf negativ beurteilt sein. Es muss eine Mindestpunkteanzahl von 120 Punkten erreicht werden um eine positive Note zu erlangen.
Die 10 Teilleistungen sind:
Zeitschwimmen
praktisches Technikschwimmen von Brust
praktisches Technikschwimmen von Delphin
Vorzeigen der Brusttechnik an Land per Video
Vorzeigen der Delphintechnik an Land per Video
Fehlerkorrektur
schriftliche Hausarbeit/Flip the classroom Element
schriftliche Ausarbeitung und praktische Umsetzung einer Unterrichtssequenz
schriftliche Technikanalyse von Brust anhand von Videoaufnahmen
schriftliche Technikanalyse von Delphin anhand von Videoaufnahmen
aktive Mitarbeit - mindestens 75% Anwesenheit
100m Brust auf Zeit
50m Brust und 50m Delphin auf Technik
Beherrschung aller 4 Lagen inklusiv Starts und WendenNotenschlüssel:
200-180 Punkte = Sehr gut
179-160 Punkte = Gut
159-140 Punkte = Befriedigend
139-120 Punkte = Genügend
Weniger als 120 Punkte = Nicht genügend
Die 10 Teilleistungen sind:
Zeitschwimmen
praktisches Technikschwimmen von Brust
praktisches Technikschwimmen von Delphin
Vorzeigen der Brusttechnik an Land per Video
Vorzeigen der Delphintechnik an Land per Video
Fehlerkorrektur
schriftliche Hausarbeit/Flip the classroom Element
schriftliche Ausarbeitung und praktische Umsetzung einer Unterrichtssequenz
schriftliche Technikanalyse von Brust anhand von Videoaufnahmen
schriftliche Technikanalyse von Delphin anhand von Videoaufnahmen
aktive Mitarbeit - mindestens 75% Anwesenheit
100m Brust auf Zeit
50m Brust und 50m Delphin auf Technik
Beherrschung aller 4 Lagen inklusiv Starts und WendenNotenschlüssel:
200-180 Punkte = Sehr gut
179-160 Punkte = Gut
159-140 Punkte = Befriedigend
139-120 Punkte = Genügend
Weniger als 120 Punkte = Nicht genügend
Examination topics
Grundlegendes Wissen der Vermittlungsmöglichkeiten beim Schwimmen, Springen und Retten, für Anfänger und mäßig Fortgeschrittene SchwimmerInnen.
Praktisches Eigenkönnen zur Demonstration einer korrekten Technik an Land und im Wasser.
Theoretische und praktische Kenntnisse von Start und Wenden der Lagen Brust und Delphin.
Praktisches Eigenkönnen zur Demonstration einer korrekten Technik an Land und im Wasser.
Theoretische und praktische Kenntnisse von Start und Wenden der Lagen Brust und Delphin.
Reading list
Frank G. (2005). Koordinative Fähigkeiten im Schwimmen. Schorndorf: Verlag Hofmann
König, S. (Hrsg.) (2009). Doppelstunde Schwimmen. Unterrichtseinheiten und Stundenbeispiele für Schule und Verein. Schorndorf: Hofmann-Verlag.
Baschta, M./ Reuschel, K. (2016). Schwimmen kompetenzorientiert. Berlin: Cornelsen Verlag.
Weitere Literatur wird in der Lehrveranstaltung bzw. auf Moodle bekannt gegeben.
König, S. (Hrsg.) (2009). Doppelstunde Schwimmen. Unterrichtseinheiten und Stundenbeispiele für Schule und Verein. Schorndorf: Hofmann-Verlag.
Baschta, M./ Reuschel, K. (2016). Schwimmen kompetenzorientiert. Berlin: Cornelsen Verlag.
Weitere Literatur wird in der Lehrveranstaltung bzw. auf Moodle bekannt gegeben.
Association in the course directory
Last modified: Mo 20.01.2025 12:46
Methoden:
Flip the classroom
Impulsreferate
Learning by doing
Einzelarbeit
Partnerarbeit
Gruppenarbeit
Videoanalyse
Inhalte:
- theoretische und praktische Kenntnisse der Vermittlung aller 4 Schwimmlagen, Starts und Wenden
- Erwerb feinmotorischer Fähigkeiten des Brust- und Delphinschwimmens
- Weiterentwicklung der schwimmspezifischen Fähigkeiten des Kraul- und Rückenschwimmens
- Erwerb grobmotorischer Fähigkeiten von Brust und Delphin
- spielerische Sprungvariationen für die praktische Anwendung im Schulsport
- praktische Anwendung von Interventionsmethoden bei Fehlern
- Kenntnisse über Auftrieb, Antrieb und Widerstände im Wasser (Bewegungswissenschaftliche Aspekte)
- Kenntnisse über Schwimmen unter Berücksichtigung physiologischer Voraussetzungen
- Überprüfung der Fähigkeiten hinsichtlich des Rettens (Kontrolle des Retterscheins)