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350123 VU Studies on Teaching Practice 3: Topic-Oriented and Differentiated Arrangement and Evaluation (2025S)
Continuous assessment of course work
Labels
Details
max. 15 participants
Language: German
Lecturers
Classes
Currently no class schedule is known.
Information
Aims, contents and method of the course
Assessment and permitted materials
Bewertung von:
1. Kriteriengeleitete Vorbereitung, Durchführung und Reflexion des eigenen Unterrichtens (mündlich und schriftlich).
2. Schriftliche Auseinandersetzung mit selbst oder von anderen geplanten und durchgeführten Unterrichtssequenzen. Beobachtungen, Hypothesenbildung und Interpretationen, Bewertungen dieser im Hinblick auf benannte Ziele, Erarbeiten alternativer Handlungsmodelle, Fokussierung des Hintergrunds von subjektiven Theorien und theoretischen Modellen aus der Literatur.
3. Theoretische Auseinandersetzung mit Themen, die in der LV dieses Semesters relevant sind.
4. Mitarbeit im Rahmen der LV.Die gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 31.03., bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 31.10. zu erfolgen. Alle Studierende, die einen Lehrveranstaltungsplatz erhalten haben, sind zu beurteilen, sofern sie sich nicht fristgerecht abgemeldet haben, oder einen wichtigen Grund für den Abbruch der Lehrveranstaltung glaubhaft machen. (§ 10 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung der Universität Wien). Eine negativ beurteilte prüfungsimmanente Lehrveranstaltung ist durch neuerliche Absolvierung zu wiederholen. Eine kommissionelle Beurteilung ist unzulässig. (§ 10 Abs 7 studienrechtlicher Teil der Satzung)Studierende, die bei Prüfungen unerlaubte Hilfsmittel verwenden (zB Schummeln, Abschreiben, Plagiieren, Fälschungen, Ghostwriting etc.), werden nicht beurteilt (Eintrag in u:space: X = nicht beurteilt). Der Prüfungsantritt wird im Sammelzeugnis gesondert dokumentiert und ist auf die zulässige Zahl der Antritte anzurechnen. (§ 12 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung)
1. Kriteriengeleitete Vorbereitung, Durchführung und Reflexion des eigenen Unterrichtens (mündlich und schriftlich).
2. Schriftliche Auseinandersetzung mit selbst oder von anderen geplanten und durchgeführten Unterrichtssequenzen. Beobachtungen, Hypothesenbildung und Interpretationen, Bewertungen dieser im Hinblick auf benannte Ziele, Erarbeiten alternativer Handlungsmodelle, Fokussierung des Hintergrunds von subjektiven Theorien und theoretischen Modellen aus der Literatur.
3. Theoretische Auseinandersetzung mit Themen, die in der LV dieses Semesters relevant sind.
4. Mitarbeit im Rahmen der LV.Die gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 31.03., bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 31.10. zu erfolgen. Alle Studierende, die einen Lehrveranstaltungsplatz erhalten haben, sind zu beurteilen, sofern sie sich nicht fristgerecht abgemeldet haben, oder einen wichtigen Grund für den Abbruch der Lehrveranstaltung glaubhaft machen. (§ 10 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung der Universität Wien). Eine negativ beurteilte prüfungsimmanente Lehrveranstaltung ist durch neuerliche Absolvierung zu wiederholen. Eine kommissionelle Beurteilung ist unzulässig. (§ 10 Abs 7 studienrechtlicher Teil der Satzung)Studierende, die bei Prüfungen unerlaubte Hilfsmittel verwenden (zB Schummeln, Abschreiben, Plagiieren, Fälschungen, Ghostwriting etc.), werden nicht beurteilt (Eintrag in u:space: X = nicht beurteilt). Der Prüfungsantritt wird im Sammelzeugnis gesondert dokumentiert und ist auf die zulässige Zahl der Antritte anzurechnen. (§ 12 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung)
Minimum requirements and assessment criteria
Examination topics
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Last modified: Mo 20.01.2025 13:06