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350124 UE BF1I - Training Processes (2025S)
Continuous assessment of course work
Labels
Registration/Deregistration
Note: The time of your registration within the registration period has no effect on the allocation of places (no first come, first served).
- Registration is open from Mo 03.02.2025 09:00 to We 19.02.2025 12:00
- Deregistration possible until Mo 31.03.2025 12:00
Details
max. 30 participants
Language: German
Lecturers
Classes (iCal) - next class is marked with N
- N Thursday 06.03. 09:30 - 11:00 ZSU - USZ I, Hörsaal 2 EG
- Thursday 13.03. 09:30 - 11:00 ZSU - USZ I, Hörsaal 2 EG
- Thursday 20.03. 09:30 - 11:00 ZSU - USZ I, Hörsaal 2 EG
- Thursday 27.03. 09:30 - 11:00 ZSU - USZ I, Hörsaal 2 EG
- Thursday 03.04. 09:30 - 11:00 ZSU - USZ I, Hörsaal 2 EG
- Thursday 10.04. 09:30 - 11:00 ZSU - USZ I, Hörsaal 2 EG
- Thursday 08.05. 09:30 - 11:00 ZSU - USZ I, Hörsaal 2 EG
- Thursday 15.05. 09:30 - 11:00 ZSU - USZ I, Hörsaal 2 EG
- Thursday 22.05. 09:30 - 11:00 ZSU - USZ I, Hörsaal 2 EG
- Thursday 05.06. 09:30 - 11:00 ZSU - USZ I, Hörsaal 2 EG
- Thursday 12.06. 09:30 - 11:00 ZSU - USZ I, Hörsaal 2 EG
- Thursday 26.06. 09:30 - 11:00 ZSU - USZ I, Hörsaal 2 EG
Information
Aims, contents and method of the course
Assessment and permitted materials
TEILLEISTUNGEN bestehen aus:
- Mitarbeit in Präsenz
- Abgabe der schriftliche Ausarbeitung des Trainingsprozesses inkl. theoretischer Grundlagen, Planung, Umsetzung und Reflexion am Ende des Semesters
- Abgabe von Ausarbeitungen zu spezifischen Themen des Trainingsprozesses (Meilensteinen) im Laufe des Semesters.
- Poster-Session
- Präsentation(en): Abschlusspräsentation über den geplanten und durchgeführten Trainingsprozess / Präsentation von FachartikelnDie gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 31.03., bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 31.10. zu erfolgen. Alle Studierende, die einen Lehrveranstaltungsplatz erhalten haben, sind zu beurteilen, sofern sie sich nicht fristgerecht abgemeldet haben, oder einen wichtigen Grund für den Abbruch der Lehrveranstaltung glaubhaft machen. (§ 10 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung der Universität Wien). Eine negativ beurteilte prüfungsimmanente Lehrveranstaltung ist durch neuerliche Absolvierung zu wiederholen. Eine kommissionelle Beurteilung ist unzulässig. (§ 10 Abs 7 studienrechtlicher Teil der Satzung)Studierende, die bei Prüfungen unerlaubte Hilfsmittel verwenden (zB Schummeln, Abschreiben, Plagiieren, Fälschungen, Ghostwriting etc.), werden nicht beurteilt (Eintrag in u:space: X = nicht beurteilt). Der Prüfungsantritt wird im Sammelzeugnis gesondert dokumentiert und ist auf die zulässige Zahl der Antritte anzurechnen. (§ 12 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung)
- Mitarbeit in Präsenz
- Abgabe der schriftliche Ausarbeitung des Trainingsprozesses inkl. theoretischer Grundlagen, Planung, Umsetzung und Reflexion am Ende des Semesters
- Abgabe von Ausarbeitungen zu spezifischen Themen des Trainingsprozesses (Meilensteinen) im Laufe des Semesters.
- Poster-Session
- Präsentation(en): Abschlusspräsentation über den geplanten und durchgeführten Trainingsprozess / Präsentation von FachartikelnDie gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 31.03., bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 31.10. zu erfolgen. Alle Studierende, die einen Lehrveranstaltungsplatz erhalten haben, sind zu beurteilen, sofern sie sich nicht fristgerecht abgemeldet haben, oder einen wichtigen Grund für den Abbruch der Lehrveranstaltung glaubhaft machen. (§ 10 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung der Universität Wien). Eine negativ beurteilte prüfungsimmanente Lehrveranstaltung ist durch neuerliche Absolvierung zu wiederholen. Eine kommissionelle Beurteilung ist unzulässig. (§ 10 Abs 7 studienrechtlicher Teil der Satzung)Studierende, die bei Prüfungen unerlaubte Hilfsmittel verwenden (zB Schummeln, Abschreiben, Plagiieren, Fälschungen, Ghostwriting etc.), werden nicht beurteilt (Eintrag in u:space: X = nicht beurteilt). Der Prüfungsantritt wird im Sammelzeugnis gesondert dokumentiert und ist auf die zulässige Zahl der Antritte anzurechnen. (§ 12 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung)
Minimum requirements and assessment criteria
-creating training regimes
Examination topics
Reading list
Association in the course directory
BF1I
Last modified: Tu 28.01.2025 13:46
- Kompetenz zur Planung, Durchführung und Reflexion von Trainingseinheiten nach trainingswissenschaftlichen Aspekten
- Gestaltung und Abstimmung von Belastungsparametern in der spezifischen Anwendung/Aspekte der Trainingssteuerung
- Fähigkeit der Anleitung und Realisierung von Eigen- und Fremdreflexion der Trainingsarbeit, des Trainingsverlaufes sowie deren DokumentationDie Studierenden sollen im Rahmen der Lehrveranstaltung einen Trainingsprozess eigenständig planen, umsetzen und evaluieren, wobei alle relevanten Aspekte berücksichtigt werden. Eine Verbindung zwischen Theorie und Praxis wird angestrebt, indem der geplante Trainingsprozess im Verlauf des Semesters umgesetzt wird. Dies erfolgt im Buddy-System, bei dem sich die Studierenden gegenseitig betreuen und der Trainingsprozess an ihren individuellen Interessen und sportlichen Zielen orientiert wird.INHALT::
- Fundierte Planung, Gestaltung und Evaluierung eines Trainingsprozesses auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse (Trainingsplanung & -periodisierung; Testungen & Assesments; Monitoring & Prozessdokumentation)
- Lesen und Beurteilen von FachartikelnMETHODEN:
- Interaktive Vorträge
- Diskussionen & Reflexionen
- Praktische Übungen
- Workshops
- Peer-Learning & Feedback-Runden
- Studierenden-Präsentationen (Poster-Sessions, ...)