Universität Wien
Course Exam

010045 VO Introduction to the History and the Theologies of the Reformation (2021S)

MIXED

Tuesday 28.09.2021

Registration/Deregistration

Note: The time of your registration within the registration period has no effect on the allocation of places (no first come, first served).

Examiners

Information

Examination topics

Prüfungsstoff sind die in der Lehrveranstaltung behandelten Inhalte mit Schwerpunkt auf den besprochenen Texten

Assessment and permitted materials

Mündliche Prüfung zu je 15 Minuten an vier bekanntgegebenen Terminen. Die Prüfungen können sowohl auf Basis der Vorlesungsthemen als auch der prüfungsrelevanten Ersatzliteratur absolviert werden.
Im SoSe 2021 werden die Prüfungen weiterhin mündlich digital abgehalten. Nach dem Anmeldeschluss zur Prüfung, ca. 1. Woche vor dem jeweiligen Prüfungstermin, erhalten Sie eine Nachricht an Ihre unet-univie-email-Adresse zum Prüfungsablauf. Dieser Prüfungsmodus gilt, solange die derzeitigen Maßnahmen nicht aufgehoben sind.
Die Anmeldung zu den offiziellen Prüfungsterminen erfolgt durch die Studierenden über u:space (21-7 Tage vor dem Prüfungstermin), die Reservierung eines Zeitslots für mündliche Prüfungen erfolt via TEMPUS (ein Eintrag ist 6-2 Tage vor dem Prüfungstermin möglich). Ein Eintrag in TEMPUS ohne vorherige Anmeldung über u:space ist nicht gültig.
Die Lehrveranstaltungsprüfung wird in Deutsch abgehalten.
Erlaubte Hilfsmittel bei der Prüfung:
keine

Minimum requirements and assessment criteria

Mindestanforderung:
Sinnerfassende Zusammenfassung der in der Lehrveranstaltung besprochenen Texte und Inhalte. Eine positive Beurteilung der Prüfung wird erreicht, wenn mindestens 50% der Antworten richtig beantwortet werden.
Beurteilungsmaßstab:
Die Prüfungsleistung wird mit „sehr gut“ beurteilt, wenn die Kenntnisse des Prüfungsstoffes deutlich über das durchschnittliche Maß an Kenntnissen hinausreichen und eigenständige, begründete Einsichten eingebracht werden.

Beurteilungsmaßstab:
Die Prüfungsleistung wird mit „sehr gut“ beurteilt, wenn die Kenntnisse des Prüfungsstoffes deutlich über das durchschnittliche Maß an Kenntnissen hinausreichen und eigenständige, begründete Einsichten eingebracht werden.

Last modified: Sa 01.03.2025 00:07