Ergänzungsprüfungen
Die Ergänzungsprüfung ist vor vollständiger Ablegung der ersten Diplomprüfung oder der letzten Leistung des Bachelorstudiums (dies kann die Bachelorarbeit, eine Prüfung, prüfungsimmanente Lehrveranstaltung, Anerkennung oder Leistung eines Erweiterungscurriculums sein) abzulegen (siehe § 4. (1) der Bundesgesetzverordnung) d.h. die Ergänzungsprüfung darf NICHT die letzte Prüfung sein.
- PRÜFUNG VOR-ORT Latein-Ergänzungsprüfung
- PRÜFUNG VOR-ORT Griechisch-Ergänzungsprüfung
- 090035 VO Einführung in das Latein I
- 090036 VO Einführung in das Latein I
- 090037 VO Einführung in das Latein II
- 090038 VO ( DIGITAL ) Einführung in die griechische Sprache I
Letzte Änderung: Di 06.02.2024 10:53